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Olympia 2008: Ratgeber für ausländische Gäste erschienen

2008/06/04

Ausländern, die verdächtigt werden, Terroranschläge zu verüben oder subversive Aktionen planen, wird die Einreise nach China während der Olympischen Spiele verweigert.

In einem Rechtsratgeber, der am Montag auf der Webseite der BOCOG veröffentlich wurde, heißt es: "Ausländer müssen die chinesischen Gesetze respektieren, wenn sie in China sind und dürfen die nationale Sicherheit und die soziale Ordnung nicht beeinträchtigen."

Der Ratgeber behandelt eine große Spanne von Themen, die für Ausländer wichtig sind. Das geht von der Ein- und Ausreise über die Unterkunft bis zum Transport im Land.

Auch werden Besucher gewarnt, verletzende Sprüche zu rufen oder sie auf Bannern zu zeigen. Verboten sind ebenfalls religiöse, politische und rassistische Banner in den Sportstätten. Auch dürfen die Besucher keine Referenten oder Spieler angreifen und Feuerwerk abfeuern.

Das Olympia-Ticket ersetzt nicht das Visum. Ausländische Besucher müssen "das Visum gemäss den Regeln der chinesischen Botschaft" in ihrem Heimatland beantragen.

Waffen (auch Spielzeugwaffen), Munition, Sprengstoffe, Abbildungen von Bankkoten, Betäubungsmittel und Gifte sind einige der Dinge, die man nicht nach China mitbringen darf.

Der Ratgeber erklärt Gesetze in Form von 57 Fragen und Antworten. Damit bietet es eine rechtliche Informationsbasis für ausländische Athleten, Beamten, Reporter und Touristen für die Zeit während ihres Olympia-Aufenthalts.

Der Ratgeber betont überdies, dass Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen, Paraden oder Protesten zuerst eine Erlaubnis bei der Polizei einholen müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen.

Weiter ist eine Liste mit Nummer von Notfalldiensten aufgeführt wie Krankenhäuser und Feuerwehr. Eine Englische Version des Ratgebers wird bald online geschaltet.

Auswahl der Ausländervorschriften für Olympia

*Sechs Personengruppen sind verboten, in China einzureisen: a) Personen, die von der chinesischen Regierung ausgewiesen wurden, und deren Strafzeit nicht abgelaufen ist. b) Personen, die im Verdacht stehen, terroristisch aktiv zu sein oder zu werden, Gewaltaktionen planen oder die Massen aufhetzen. c) Personen, die im Verdacht stehen, nach der Einreise Schmuggel oder Drogenhandel zu betreiben oder der Prostitution nachgehen. d) Personen, die psychisch krank sind oder an ansteckenden Krankheiten wie offener Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten leiden. e) Personen, die ihren Aufenthalt während der Spiele nicht bezahlen können. f) Personen, die im Verdacht stehen, die Staatssicherheit und die Interessen Chinas zu verletzen.

*Personen, die bereits Eintrittskarten der Spiele gekauft haben, bekommen nicht selbstverständlich ein Visum. Alle notwendigen Formalitäten müssen erledigt werden.

*Jeder Einreisende darf ein Haustier (Katze oder Hund) mitnehmen, sofern dieses die Quarantäne besteht.

*Die Sperrstunden der öffentlichen Vergnügungsstätten gelten auch für Ausländer. Von 2 Uhr bis 8 Uhr morgens dürfen keine Bars, Karaokeschuppen oder Diskotheken Gäste empfangen.

*Ausländische Führerscheine gelten in China nicht. Touristen müssen einen provisorischen Führerschein der VR China beantragen, dazu muss man unter anderem den Personalausweis, den eigenen Führerschein, die Gesundheitsbestätigung sowie Lichtbilder einreichen.



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