| Merkblatt zur Legalisation |
| 2008/04/18 |
1. Die zu legalisierenden Urkunden müssen zuerst beglaubigt und durch das Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden. Postanschrift: Referat II B 4 Beglaubigungen, 50728 Köln Besucheranschrift: Eupener Str. 125 50933 Köln Tel: 0221-7584100 2. Vollständige Kopien der Originalurkunde sollen beiliegen. 3. Das vollständige und ausgefüllte Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation ist erforderlich. 4.Die Möglichkeit einer Beantragung per Postweg ist ausgeschlossen. Die Unterlagen können entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Konsularabteilung der Chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die entstehenden Risiken werden vom Antragsteller selbst getragen. 5. Die Gebühr für Handelslegalisation beträgt 40 Euro pro Urkunde, für Zivillegalisation 20 Euro pro Urkunde. Die Gebühr für die bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag beträgt zusätzliche 30 Euro, für die Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen zusätzliche 20 Euro pro Urkunde. Telefonische Auskunft für weitere Fragen: Di. und Do. 15:00 bis 17:00; Telefon-Nr. 030-27588572
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbschaussee 268 ,22605 Hamburg (Tel: 040-82276012, Di., Do. 15:00-17:00) Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str. 107, 80639 München (Tel: 089-17301618, Mo., Mi. 15:00-17:00) Generalkonsulat der VR China in Frankfurt
Mainzer Landstrasse 175, 60326 Frankfurt am Main (Tel: 069-75085549, Mo. Mi. 15:00-17:00) (Die Generalkonsulate der VR China in Deutschland sind nur für Anträge zur Leaglisation der Urkunden aus ihnen eigenen Amtsbezirk zuständig.)
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