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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China


Stand: 10.04.2008

Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit  einem Lichtbild

3. Flugtickets(Hin- und Rückflug), Hotel-Buchung in China

4. Antragsteller(Deutsche und Ausländer), die ihre Familienangehörigen in China besuchen möchten, müssen noch eine Bestätigung für die familiären Beziehungen beifügen(vom Standesamt)

5. Einladung  von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum(in Original)

6. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen  Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

7. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

8. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt  werden.

Visagebühr ( nur in Bargeld )

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

 1.a. Visum, einmalige Einreise pro Person     20 Euro
1.b. Visum, zweimalige Einreise                                  pro Person        30 Euro
1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person     40 Euro
1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person     60 Euro
                                  

 2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit

2.a. Visum, einmalige Einreise      pro Person     30 Euro
2.b. Visum, zweimalige Einreise pro Person     50 Euro
2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate             pro Person     70 Euro
2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr  pro Person     100 Euro

                              

3.
Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner         pro Person     90 Euro
Gruppenvisum für US-Amerikaner               pro Person     75 Euro

   

4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

 
4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 ) pro Person     30 Euro
4.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen pro Person     20 Euro
              

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich.

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise  möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges:  Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.

 

Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig:

Konsularabteilung der Botschaft der VR China

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00

Brückenstraße 10                                        

10179 Berlin

Tel: 030-27588572                                           

Fax: 030-27588519

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a.M    

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Mainzer Landstr.175,60326 Frankfurt a.M               

Tel.069-75085548(Pass),75085534(Visa),75085549(Beglaubigung),75085545(Konsularischer Schutz),

Fax.069-75085530

Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Hamburg    

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Elbchaussee 268

22605 Hamburg

Tel: 040-82276018                           

Fax: 040-8226231

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in München         

Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Roman Str.107                                    

80639 München    

Tel: 089-17301618

Fax: 089-17301623

Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

 

 



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