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7. Die Religion
2021-03-11 17:22

Die Verfassung der Volksrepublik China garantiert jedem Staatsbürger und allen ethnischen Gruppen die freie Ausübung ihres Glaubens. Niemand darf gezwungen werden, an eine Religion zu glauben oder nicht. Da es in China und auch in Tibet traditionell eine große Vielfalt von Glaubensrichtungen gibt, gilt das ausdrücklich für alle vier Schulen des tibetischen Buddhismus oder auch Religionen wie dem Christentum und dem Isalm. Gläubige und Nichtgläubige genießen in China gleiche Rechte. Niemand darf für seinen Glauben oder seinen Nichtglauben diskriminiert werden. 

Mit Blick auf den tibetischen Buddhismus wurde mit der demokratischen Reform die Theokratie beendet. In ganz China gilt fortan die Trennung von Staat und Religion. Der Besuch der Tempel und das geistliche Leben an sich auch mit dem Klosterbetrieb blieben davon jedoch unberührt. So hat das Autonome Gebiet Tibet im Jahr 2015 offiziell die Feiern zum 20. Jahrestag der Inthronisierung des 11. Panchen Lamas veranstaltet. Die Gläubigen haben zu Hause ihre Schreine und Hausbesuche von Mönchen oder Nonnen sind an der Tagesordnung. 

Ein riesiges Buddha-Porträt während des Shoton-Festes in einem der größten Klöster in Tibet, Drepung.

Derzeit gibt es in Tibet 1.787 religiöse Stätten für den tibetischen Buddhismus sowie 358 lebende Buddhas. 46.000 Mönche und Nonnen leben in Klöstern. Die islamische Gemeinde Tibets mit 12.000 Anhängern verfügt über vier Moscheen und es gibt eine katholische Kirche mit einer Gemeinde von mehr als 700 Gläubigen. Grundsätzlich können Tibeter und ethnische Minderheiten alle normalen religiösen Gottesdienste, Rituale, Festivals, Zeremonien und sonstige spirituellen Aktivitäten uneingeschränkt durchführen. Es gilt dabei der gleiche gesetzliche Rahmen wie für Nichtgläubige und jeden Staatsbürger. 

Durch die „Verordnung über religiöse Angelegenheiten" und die „Verwaltungsmaßnahmen zur Reinkarnation lebender Buddhas des tibetischen Buddhismus" respektiert bzw. schützt die chinesische Regierung ausdrücklich auch diese einzigartige Traditionen des tibetischen Buddhismus. So hat die Staatliche Verwaltung für Religiöse Angelegenheiten 1992 die Nachfolge des 17. Karmapa genehmigt. Im Jahr 2000 wurde der 7. Regent Reting Rinpoche nach traditionellen religiösen Ritualen inthronisiert. Bis 2018 wurden so insgesamt 91 lebende Buddhas nach historischen Bräuchen in ihren Ämtern bestätigt (siehe dazu mehr im Kapitel 8). 

Der 11. Panchen Lama gab bei einem großen Gottesdienst in Xigazê Gläubigen den Segen.

Seit den 1980er Jahren hat die Zentralregierung mehr als 1,4 Milliarden Yuan ausgegeben, um tibetische kulturelle Relikte und Klöster in Stand zu halten. Auch sind alle registrierten Mönche und Nonnen des tibetischen Buddhismus vom Sozialversicherungssystem eingeschlossen. 2011 wurde das Institut für tibetischen Buddhismus eröffnet, an dem bis 2018 117 Mönche und Nonnen in Lhasa ihre akademische Ausbildung abgeschlossen haben. 

Sowohl die Zentralregierung als auch die Regierung des Autonomen Gebiets Tibets verwalten religiöse Angelegenheiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und aller Regularien. Diese werden stetig weiterentwickelt und verbessert. Seit der Einführung der Reformen und der Öffnung in 1978 kamen neue Gesetze hinzu, die beispielsweise das demokratische Management der Klöster regeln. 2017 wurden sie um einige Bestimmung erweitert, die die Lebenden Buddhas und ihre Erziehung und die Instandhaltung von religiösen Orten betreffen. 

Betende Gläubige vor dem Tor des Yokhang-Tempels in Lhasa.

Diese Filmdokumentation zeigt die Glaubensfreiheit in Tibet: Are language and freedom of religion being respected in Tibet?

 

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