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Neue Regelung für ausländische Versicherungsgesellschaften in China
2006-08-04 00:00

Ausländische Versicherungsunternehmen, die Vertretungen in China errichten wollen, müssen über mindestens 20 Jahre Geschäftserfahrungen in dieser Branche verfügen.

Diese Regelung wurde vor Kurzem von der Aufsichts- und Kontrollkommission für den chinesischen Versicherungsmarkt beschlossen und gilt ab dem 1. August 2006. Zudem dürfen diese ausländischen Versicherungsunternehmen auch keinen gesetzwidrigen Eintrag aus den vergangenen drei Jahren haben, wenn sie eine Zulassung in China beantragen.

Derzeit sind bereits 41 ausländische Versicherungsgesellschaften in China zugelassen, die nun ihre Geschäfte in ganz China abwickeln dürfen. Im vergangenen Jahr hatten sie einen Marktanteil von 6,7 Prozent am chinesischen Versicherungsmarkt

(China.org.cn, 25. Juli 2006)

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