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Neue Regeln für ausländische Banken
2006-11-18 00:00

Der chinesische Staatsrat hat neue Regeln für ausländische Banken erlassen. Die neuen Regeln werden am 11. Dezember in Kraft treten. An diesem Tag wird China seinen Bankensektor weitgehend für ausländische Wettbewerber öffnen.

Die neuen Bestimmungen heben die Beschränkungen auf Geschäfte über Renminbi und Devisentransaktionen für ausländische Banken und chinesisch-ausländische Joint Venture Banken auf.

Allerdings dürfen die chinesischen Zweigstellen ausländischer Banken chinesischen Bürgern auch weiterhin keine Renminbi Dienstleistungen anbieten, es sei denn, ein Individuum hat von der Bankenaufsicht eine entsprechende Genehmigung erhalten und tätigt eine feste Einlage von mindestens einer Million Yuan (100.000 Euro).

Rein ausländische Banken und Joint Venture Banken benötigen ein eingetragenes Kapital von mindestens einer Milliarde Yuan (100 Millionen Euro) oder einen gleichen Betrag in Devisen. Chinesische Zweigstellen ausländischer Banken müssen ein Betriebskapital von 200 Millionen Yuan (20 Millionen Euro) oder einen gleichen Betrag in Devisen aufweisen.

Ausländische Geldinstitute, die die Einrichtung einer hundertprozentigen Tochter in China beantragen, müssen am Ende des vorhergehenden Jahres über mindestens 10 Milliarden US-Dollar Kapital verfügt haben. Ausländische Banken die nur eine Zweigstelle einrichten wollen, müssen im Vorjahr über mindestens 20 Milliarden US-Dollar ausgewiesen haben.

Die Bestimmungen gelten auch für Finanzinstitutionen die in Hong Kong, Macao oder Taiwan eingetragen sind.

(China.org.cn, Xinhua, 17. November 2006)

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